Ein Einspruch wäre ein Schuss ins Knie, denn so wie ich das lese hat ja nicht das Finanzamt einen Fehler gemacht. Vielmehr möchtest ja du nochmals eine geänderte Erklärung abgeben, d.h. du dürftest etwas nicht oder anders angeführt haben, das du im zweiten Durchlauf jetzt nachholen möchtest.
Insofern hätte das Finanzamt im bereit geschehenen Durchlauf alles richtig gemacht: Deine Angaben verwendet, diese vollständig und korrekt verwendet, wodurch sich bei der Berechnung das richtige Ergebnis von 0,00 Euro ergeben hat.
In so einem Fall wird es nichts geben, das du ihnen mit einem Einspruch vorwerfen könntest falsch gemacht zu haben. Einen Einspruch gibt es aber ohnehin nicht (mehr).
Was es gibt, das ist eine sog. Bescheidbeschwerde und genau das richtige für dich.
Binnen eines Monats kannst du beispielsweise auf Abschreibeposten und sonstige Angaben, dessen Anführung du ursprünglich vergessen hast, hinweisen, wodurch dein Bescheid nochmals neu erstellt wird. Möglich ist dies mit einem formlosen Brief, in dem du auf die Umstände hinweist. Formular gibt es keines.
Dieses Vorgehen kann aber in Form einer Verböserung nach hinten für dich losgehen. Nämlich dann, wenn ursprünglich das Finanzamt auf eine Zahlung für dich vergessen hat. Bei der neuerlichen Bescheiderstellung können genauso für dich nachteilige Umstände zum Tragen kommen, sofern sie früher beispielsweise vergessen wurden. Ich finde übrigens das Wort "Verböserung" extrem lustig.
Ist die Frist von einem Monat überschritten, kannst du - ebenso mittels formlosen Briefs - um die Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 BAO bitten. Und hoffen, dass man dir entgegen kommt.
Und wie hier schon geschrieben wäre: Neben diesen vielen allgemeinen, und wer weiß ob für dich überhaupt nützlichen Tipps, ließe sich dann Konkretes sagen, wenn du beschreibst was deiner Meinung nach nicht (oder nicht richtig) bei deinem Bescheid mit berücksichtigt wurde. Und ebenso welche Summ deiner Meinung nach im Ergebnis stehen sollte.