Und ich hab mich selbstverständlich erdreist, darauf am 9. Dezember zu antworten. Und ich bin schon neugierig, wie es nun weiter geht.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zum Schreiben von A1 vom 6. Dezember 2019 nehme ich wie folgt Stellung:
A1 führt an, die Netzabdeckung an meiner Wohnadresse sei sehr gut. Dem mag durchaus so sein, nur: zuhause habe ich Internet über einen anderen ISP. Meine Wohnung habe ich mit WLAN abgedeckt. Sohin nutze ich die mobilen Datendienste von A1 nicht an meiner Wohnadresse, sondern unterwegs. Es ist schön, dass meine Wohnadresse gut abgedeckt ist, relevant ist dies für mein Nutzungsverhalten definitiv nicht. Es handelt sich beim gegenständlichen Vertrag um einen Mobiltelefonvertrag, nicht um Internet für zuhause.
A1 führt die Möglichkeiten an, ich habe ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss aufgrund der Anwendbarkeit des Fernabgabegesetzes gehabt. Auch könne ich den abgeschlossenen Vertrag mit einmonatiger Frist kündigen. Ich habe nicht vor zu kündigen, sondern erwarte von A1 der eingegangenen und beworbenen Verpflichtung nachzukommen. Das heißt konkret, zumindest die Hälfte der beworbenen Bandbreite im Median zur Verfügung zu stellen. Davon sind wir beim Download weit entfernt; der Upload ist in Ordnung. Dies wird sich nur durch die Verwendung von CA realisieren lassen.
A1 moniert an den von mir mit Ihrem Web-Tool durchgeführten Netztests, diese seien als LAN-Tests ausgewiesen, es fehlen Informationen zum Endgerät, zur Übertragungstechnologie und zur Feldstärke. Zudem sei laut A1 unklar, wieviele andere Geräte oder Anwendungen die Internetverbindung gleichzeitig nutzten. Die Klassifizierung als LAN-Test stammt nicht von mir, das machte Ihr Netztest im Browser (Google Chrome unter Android 9 auf einem Motorola Moto G6). Ich habe keine Möglichkeit, eine APP aus dem Google PlayStore zu installieren, da ich kein Google-Konto mein Eigen nenne. Gerne können Sie mir Ihre Netztest-App als .apk-File zukommen lassen. Bitte vergessen Sie nicht die Signatur beizufügen.
A1 kann sicher anhand der mir zugeteilten IP-Adressen nachvollziehen, dass die im Netztest angegebenen Daten mit meiner Nutzung in ihrem Netz korrelieren. Selbstverständlich versichere ich an Eides statt, dass die Netztests ohne zusätzlichen Traffic durch andere Geräte oder APPs durchgeführt wurden und in zumindest 99% der Tests mein Endgerät im LTE-Netz von A1 eingebucht war. Dies ist anhand der Upload-Bandbreite plausibel nachvollziehbar.
A1 ist der Meinung aus den vorliegenden Testergebnissen gehe hervor, es sei ausreichend Bandbreite für die gewöhnliche Nutzung eines Smartphones verfügbar und die Nutzung CA wäre nicht Vertragsgegenstand. Ich teile die Meinung von A1 nicht. Was genau ist eine ‘gewöhnliche Nutzung‘? Zudem möge A1 erklären, wie ohne die Verwendung von CA in der Praxis die Möglichkeit gegeben ist, die im Vertag maximal angebotene Download-Bandbreite zu erreichen.
Meine Erfahrungen mit einer Sim-Karte von yesss - yesss befindet sich ebenfalls im Besitz von A1 und nutzt daher auch das selbe Netz wie bob - zeigen, dass ich eine Download-Bandbreite von 30-40 Mbps zur Verfügung habe, während mit der Sim-Karte von yesss zeitgleich und am selben Standort Downloadgeschwindigkeiten mehr als 100 Mbps möglich sind. 100 Mbps habe ich während des gesamten Testzeitraums nie (!) erreicht. Yesss verwendet 4G+, bob nur 4G.
Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung. Dem Fortgang des Verfahrens sehe ich mit Interesse entgegen.
Freundliche Grüsse