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- 1 September 2018
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In einem offenen Brief an die RTR fordern einige Elektronikhändler und der VTKE die Einführung der Routerfreiheit in Österreich ...
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In einem offenen Brief an die RTR fordern einige Elektronikhändler und der VTKE die Einführung der Routerfreiheit in Österreich ...
Da freue ich mich einmal um den Elektronik Einzelhandel, der verdient dann durch zusätzlichem Angebot fairerweise auch dafür dazu.
Mir wurde ja zuletzt mit einer Router Odysee zwecks FritzBox 6660 es mit Magenta auch zu bunt:
1x Per Hotline eine Vor Ort Abholung ausgemacht - war dann vor ort nicht möglich.
1x Per Hotline einen Versand vereinbart - nichts passiert
1x Per Hotline erneut einen Versand vereinbart in dem nochmals versichert wurde, dass eine FB kommt - es kam ein Appbasiertes Technicolor (zwangsweise wegen autom. Deaktivierung des alten Modems nun im Einsatz)
Routerfreiheit ist sinnvoll und bspw. In Deutschland schon lange gang und gebe.
Der dritte Tausch erfolgte durch Second Level Support - das hat auch nicht geholfen.Ja Magenta ist ein absolutes Chaos im Kabelbereich. Da wars zu UPC Zeiten noch deutlich besser.
Ein Freund auch so ein Problem. Netzteil vom Modem hin. Er ist auch so Hobby Bastler hat gleich erkannt das Netzteil ist nach einer Messung mit Multimeter. Daweil halt selbst ein eigenes 12V Netzteil verwendet aber dann halt bei Magenta angerufen wegen Tausch. Weil warum soll der Kunde das persönlich ersetzten. Weil er auch das Problem mit dem App Router kennt am Telefon 1:1 Tausch vereinbart. Also die gleiche Connect Box wieder. Laut Hotline im Shop vorrätig und Tausch eingetragen.
Im Laden dann hieß es es gibt nur mehr den App Router. Nach kurzer Diskussion ist er mit dem alten Router umgedreht und gesagt er kümmert sich selbst ums Netzteil. Das is der Aufwand nicht wert.
Ich bin ja auch Kunde bei dem Verein seit Chello Zeiten. Zum Glück gehts hier sehr stabil weil der Support raubt einem den letzten Nerv. Früher sage man das man sich selbst mit Netzwerktechnik auskennt und man die ganzen 0815 Schritte (Neustarten, Firewall abschalten usw.) nicht machen braucht sondern sich gleich auf das Problem konzentriert. Heute kommts teilweise vor als ob du mit einer Wand redest. Selbst nach mehrmaligen erklären kommt dann wieder wir müssen folgende Schritte vorher durchführen (eben die 0815 Sachen). Second Level weiterverbinden gibts eh nicht mehr und versprochene Rückrufe kommen auch nicht vor. Wenn der Telefonist dann genug verwirrt ist bieten sie aber schnell mal einen Technikertermin an. Keine Ahnung warum, aber da wären 10 Minuten Gespräch mit einem richtigen Techniker im 2nd Level billiger wie jemanden vorbeischicken.
Der dritte Tausch erfolgte durch Second Level Support - das hat auch nicht geholfen.
https://www.lteforum.at/router/magenta-home-fiber-box-bridge-modus[...] Im Laden dann hieß es es gibt nur mehr den App Router. Nach kurzer Diskussion ist er mit dem alten Router umgedreht und gesagt er kümmert sich selbst ums Netzteil. Das is der Aufwand nicht wert.
[..]
Muß er doch nicht, es wird sicher weiterhin Angebote vom Betreiber geben die den (Modem-)Router beinhalten.ob es für den 0815 Nutzer vorteilhaft wäre wenn er sich selbst um ein Gerät kümmern muss?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich das auf das Gerät bezieht das man mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz verbindet.Bist du dir sicher, dass sich der Begriff Endgerät hier nicht auf deinen Laptop und die xBox deiner Kids bezieht, auf denen ihr den Internetzugangsdienst eures Providers nutzt?
Hast du dafür auch eine Quelle mit einer juristischen Interpretation?So ist es, Router bzw. Routermodem als Abschluß der Übertragungsstrecke zählt definitiv nicht zu den Endgeräten/Clients.
„Endgeräte ihrer Wahl nutzen“
25. Endnutzer haben drittens das Recht, Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. In der Richtlinie 2008/63/EG werden „Endeinrichtungen“ als „direkt oder indirekt an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Einrichtungen“ definiert. Das Recht, Endgeräte selbst zu wählen, bezieht sich daher auf Einrichtungen, die an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossen werden. Diese Schnittstelle, der Netzabschlusspunkt, ist nach der Definition der Rahmenrichtlinie (2002/21/EG) Artikel 2 Buchstabe (da) der physische Punkt, an dem einem Teilnehmer der Zugang zu einem öffentlichen Kommunikationsnetz bereitgestellt wird.
26. Bei ihrer Prüfung, ob Endnutzer die Endgeräte ihrer Wahl nutzen dürfen, sollten die nationalen Regulierungsbehörden feststellen, ob ein ISP seinen Teilnehmern Geräte zur Verfügung stellt und es ihnen erschwert, diese Geräte durch eigene Geräte zu ersetzen, d.h. ob er „obligatorische Geräte“ bereitstellt.
27. Darüber hinaus sollten die nationalen Regulierungsbehörden prüfen, ob es technisch objektiv erforderlich ist, die obligatorischen Geräte als zum Netz des ISP gehörig zu betrachten. Ist dies nicht der Fall und ist die Wahl der Endgeräte beschränkt, so liegt ein Verstoß gegen die Verordnung vor. So stellt beispielsweise die Praxis, bei der das Tethering eingeschränkt wird, wahrscheinlich eine Beschränkung der Wahl der Endgeräte dar, weil ISP „über die von den Herstellern oder Händlern der Endgeräte im Einklang mit dem Unionsrecht angewandten Beschränkungen hinaus keine weiteren Beschränkungen auf die Nutzung von Endgeräten, die die Verbindung zum Netz herstellen, anwenden“ sollten (Erwägungsgrund 5).
Also der Laptop, auf dem ich gerade diesen Beitrag schreibe, der über das öffentliche Kommunikationsnetz „Internet“ auf dem Server des Forums landetIch bin mir ziemlich sicher, dass sich das auf das Gerät bezieht das man mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz verbindet.
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