AW: Rückforderung A1 Servicepauschale Kombi!
interessant, bei mir stellen sie sich auch auf den standpunkt, dass ich angeblich einmal das produkt gewechselt hätte. beim ersten anlauf wurde mir geantwortet, ich hätte erst nach dem 01.02.2011 bestellt, was ich ihnen durch die noch vorhandene bestellbestätigung widerlegen konnte. bei der zweiten antwort hieß es dann plötzlich, ich hätte zwar doch im aktionszeitraum bestellt, dann aber das produkt gewechselt. inzwischen hat mir ein mitarbeiter unter der hand und "unter vorbehalt" zumindest einmal gesagt, dass es - ohne rücksprache mit mir und schon gar nicht auf meinen wunsch - 2011 noch während der mvd (!) tatsächlich einen "tarifwechsel" gegeben hätte: und zwar wurde meine aon-kombi "aus marketingtechnischen gründen" in einen anderen tarif "migriert" - also in a1-kombi umbenannt. und daraus leitet man fast drei jahre später nun die interpretation ab, dass durch den namenswechsel auch neue agb zu laufen begonnen haben und daher die servicepauschale für mich gelte. momentan prüfen sie meinen fall zum dritten mal, aber ich bin schon ordentlich angefressen auf die bude...