Bereits 2019 stellt die RTR fest das bei 5G keine Auflagen für die Untermieter notwendig sind bzw. das ein Untermieter bereits über 2022 den Vertrag verlängert hat.
https://www.ots.at/presseaussendung...eibungsbedingungen-fuer-die-zweite-5g-auktion
"In Österreich gibt es einen vitalen Markt und eine große Anzahl an aktiven MVNOs. Gleichzeitig gibt
es einen Wettbewerb der MNO untereinander zum Hosting dieser MVNOs.
Aus dem Grund sehen wir eine MVNO Auflage als nicht erforderlich. Wir begrüßen die Absicht der
Behörde, diese Auflage entfallen zu lassen.
Die MVNOs in Österreich haben Zugang zu 5G im laufenden Wettbewerb, aktuelle Verträge der
MNOs mit den MVNOs sichern diesen Zugang langfristig ab.
Für evtl. Auflagen ist keine ausreichende Analyse des Marktes erfolgt. Die Vorschläge basieren auf
Annahmen der Behörde, die nicht weiter belegt sind. MVNOs würden unangemessen bevorzugt
werden. Diese haben bei einer weitgehenden Öffnung der Wholesale Konditionen (u.a. Reduktion
der Vorleistungspreise) einen vollen Zugang zur Dienstleistung, tragen aber nicht das
unternehmerische Risiko des Infrastrukturausbaus. (Stellungnahme Hutchison zur Auktion 2020)
mfg