Vertragskündigung wegen Umzug. Nicht möglich ?

23 September 2020
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Story:
Ich ziehe im Februar um. Ich habe derzeit einen Netcube(5g)-Vertrag bei a1. 300mbit und weitere 8 Monate Bindung.
Dieses Geschwindigkeit ist in der neuen Stadt nicht verfügbar. Nur 100mbit als hybrid oder 150 als LTE.

Da mir das nicht gut,deswegen wollte ich den Vertrag kündigen.
Gerade mit a1-Chat gesprochen, aber keine Möglichkeit. Weil es nicht ihre Schuld ist. Die mobile Internetgeschwindigkeit ist nicht festgelegt, daher ist es nicht ihre Schuld, dass ich diese Geschwindigkeit mit dem aktuellen Vertrag nicht erreichen kann.
2 option habe ich (laut a1 ): Tarifa wecheln ... und wieder 2 jahre bindung . Oder zahl ich 500 eur gebőhr wegen kündigung..

Gibt es keine Möglichkeit den Vertrag zu kündigen? wenn sie A1 versprochene Geschwindigkeit(was steht im vertrag ) nicht mehr liefern können?
Oder eine andere Option?

Lg Florian.
 
17 Dezember 2021
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Du bekommst ja weiterhin die Geschwindigkeit je nach Verfügbarkeit, daran hat sich nichts geändert.
Mußt ja nicht grad dorthin übersiedeln, wo es das grad nicht gibt.

Das ist bei allen Mobilverträgen zwangläufig so und die Dienste österreichweit abrufbar (mit der jeweiligen Geschwindigkeit).
Einzig Sterben wäre ein vorzeitiger Beendigungsgrund ...
Niemand hat dir die Geschwindigkeit für einen gewissen Standort zugesagt und somit auch noch weniger für einen anderen.
Das ist halt so und muß man sich vorher überlegen ob man eine Bindung eingeht, wird ja einen Grund gehabt haben und jetzt paßt dir der Grund leider nicht mehr.

Allenfalls könnte man deinen bestehenden Vertrag auf den Nachmieter übertragen, wenn der das möchte.
 
21 Januar 2015
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Den nächsten Urlaub zu einem Umzug ins Ausland machen um den Vertrag loszuwerden und wenn der Urlaub zu Ende ist das ganze wieder rückgängig machen.
 
29 Januar 2016
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Den nächsten Urlaub zu einem Umzug ins Ausland machen um den Vertrag loszuwerden und wenn der Urlaub zu Ende ist das ganze wieder rückgängig machen.
Rückgängig machen wird schwierig, die unterstellen dir dann Betrug..... würde ich nicht riskieren. (bei gleichem Anbieter, gleiche Wohnadresse)
 
27 Juni 2019
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Natürlich ist es erst mal ärgerlich, wenn man noch für acht (weitere) Monate einen teuren Tarif bezahlen muss, dafür aber nur deutlich weniger Leistung erhält. Aber wenn am neuen Standort ohnedies nichts besseres verfügbar ist, wird man wohl in diesen sauren Apfel beißen müssen. Bleibt nur die Lehre aus dieser Geschichte sich künftig nicht wieder ohne reale Gegenleistung eine Vertragsbindung aufzuhalsen.
 
21 Januar 2015
3.739
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Das Problem ist daß man oft keine andere Wahl hat weil man bestimmte Tarif ohne Bindung nicht bekommt.

Eine Möglichkeit die es noch gäbe wäre eine Beschwerde bei der RTR das die Geschwindigkeit nie auch nur annähernd erreicht wird. Einen Versuch wäre es sicher wert.
 
17 Dezember 2021
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Bei Mobil hast da keine Chance, da vorher schon bekannt war, daß es technologiebeding zu regionalen Unterschieden kommt und man es auch standortunabhängig nutzen kann.

Außerdem ist auch ein Umzug ins Ausland kein Beendigungsgrund, da der Betreiber für deine Spaßetln nichts kann.
 
29 Januar 2016
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Außerdem ist auch ein Umzug ins Ausland kein Beendigungsgrund, da der Betreiber für deine Spaßetln nichts kann.
Bei mir von D nach A war es möglich damals. (glaube nicht, dass es hierzulande anders ist)

Das gleiche war es auch mit Haftpflicht, Rechtsschutz etc. und das müssen sie mir ja gewähren (die Kündigung), weil sie diese hier nicht versichern können oder wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
17 Dezember 2021
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Autos sind da zwangsläufig anders, da es auf das Fahrzeug abgeschlossen wird.
Vertragsgegenstand ist das Auto und fällt der weg (Totalschaden, Verkauf, Diebstahl usw.) erlischt der Vertrag.
 
29 Januar 2016
4.434
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Autos sind da zwangsläufig anders, da es auf das Fahrzeug abgeschlossen wird.
Vertragsgegenstand ist das Auto und fällt der weg (Totalschaden, Verkauf, Diebstahl usw.) erlischt der Vertrag.
Auto kann man aber auch von D nach A importieren beim Umzug. Nur hat man dann halt anderen Anbieter, nämlich den von hier.
 
17 Dezember 2021
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Dennoch ist es so, der Vertragsgegenstand ist entscheidend und da es nicht mehr existiert oder dir gehört fällt der weg. Mit der entzogenen Zulassung ist es hinfällig und wenn du die Karre abmeldest gibts nix zu versichern.
 
8 Februar 2021
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Soweit ich weiß, und ich möchte hier keine juristischen Ratschläge erteilen, sondern nur auf das TKG verweisen, ist laut § 135 eine Kündigung möglich, wenn der Anbieter nicht die gleiche Leistung erbringen kann. Allerdings mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten, auch wenn Mindestbindung besteht.
 
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5 Juli 2014
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Soweit ich weiß, und ich möchte hier keine juristischen Ratschläge erteilen, sondern nur auf das TKG verweisen, ist laut § 135 eine Kündigung möglich, wenn der Anbieter nicht die gleiche Leistung erbringen kann. Allerdings mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten, auch wenn Mindestbindung besteht.
........nur für Verträge, die nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes geschlossen wurden (1.11.21) anwendbar.....
mfg
 
17 Dezember 2021
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Außerdem kann das nicht für Mobilversorgung gelten sondern nur für Festnetz-Internetanbindungen.
Mobil brauchst nur deinen Allerwertesten bewegen um besser versorgt zu sein, die sind eben nicht standortgebunden wo das gelten könnte sondern sind österreichweit verwendbar.
Steht ja auch nirgendwo, daß du ihn zuhause nutzen mußt oder sollst, das ist nur die Rechnungsadresse und nicht der Verwendungsort, sonst widerspräche es ja dem Mobilanschluß per se.
Bei Hybrid gilt es natürlich, da die durch den DSL-Anteil standortgebunden sind - dies ist beim Cube nicht der Fall.
 
14 Mai 2018
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@sootylunatic
Die Frage wird ohnehin sein, was am Ende von den 100 Mbit/s via Hybrid und 150 LTE wirklich "übrig" bleibt. Oder ob es dort eine andere Alternative gibt (wie einen Kabelnetzbetreiber). Wenn nein, dann dann bleibt eh nicht viel übrig. Interessant wären auch die Leitungswerte - was kommt bei 100 Mbit/s Hybrid via DSL und wieviel via LTE.

Ich würde die Information des Chat jetzt einmal so stehen lassen. Rechtlich in Ordnung.
Ich war lange Zeit bei A1 Kunde, aber leider war aufgrund der Leitungslänge zum Wählamt & der LTE Versorgung die Bandbreite bei uns nicht berauschend - egal ob via ADSL, Hybrid... Daher vor 1 1/2 Jahren der Wechsel zur Kabelplus, als der möglich wurde. Heuer mit der Straßenerneuerung baut A1 bei uns jedoch (endlich) FTTH aus.

Meine Erfahrung war jedoch, dass A1 durchaus gesprächsbereit ist - allerdings meist nicht im Chat (der ist gut für Modemtausch usw.) Ich hab dann mein Anliegen immer in einem eMail (außerhalb der Geschäftszeiten) oder in ein altmodisches Fax verpackt und als Beschwerde tituliert. Am Ende kam es dann immer zu einer zufriedenstellenden Lösung oder ich wurde angerufen und man kam so zu einer Lösung "wie man in den Wald hineinruft". Ich hab da immer den Eindruck gehabt, dass die ungern Kunden verlieren (denn irgendwann endet jede Bindung).

Ich würde daher wie gesagt nochmals an A1 (per eMail oder Fax, Brief) herantreten. Auch mit dem Hinweis, dass Du bei Abschluss zufrieden warst & der Umzug nicht absehbar war. Dann würde ich einen Vorschlag machen - wie Du Dir eine Lösung vorstellen könntest. Sprich, dass sie Dich auf ein anderes Produkt umsteigen lassen - weil die Bandbreite am neuen Wohnort nicht möglich ist. Man kann ja anführen, dass sie dadurch auch außerhalb der Bindung dann einen Kunden haben, der A1 treu bleibt. Einen Versuch ist es wert, würde ich sagen.
 
17 Dezember 2021
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Kulanzlösungen steht natürlich nie etwas entgegen wenn der Betreiber mitspielt.
Das sollte man sowieso als erstes anstreben, ist halt nicht immer von Erfolg gekrönt.
E-Mail Kontakt ist halt leider gar nicht mehr möglich, allenfalls nächtens über das Kontaktformular.
 
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20 November 2018
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Bei Mobil hast da keine Chance, da vorher schon bekannt war, daß es technologiebeding zu regionalen Unterschieden kommt und man es auch standortunabhängig nutzen kann.

Außerdem ist auch ein Umzug ins Ausland kein Beendigungsgrund, da der Betreiber für deine Spaßetln nichts kann.
Das ist meines Erachtens so nicht richtig. Ein Wegzug würde eventuell einen Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. Klauselkatalog im KSchG) bedeuten und das sollte im Einzelfall mit AK, VKI, Rechtsanwalt etc. abgeklärt werden. Und sich ein Grundstück nur wegen der Mobilfunkversorgung auszusuchen, ist sicherlich keine zumutbare Vertragsbestimmung, weil ja die Funkversorgung durch Neu- oder Umbauprojekte, Auflagen, die den Betreiber treffen und dergleichen jederzeit verschlechtert werden kann. Und hinsichtlich der Bandbreite stellt sich dann halt die Frage, ob es in diesen Fällen ein unbeachtlicher Irrtum über Zukünftiges ist, oder, ob hier Garantien des Anbieters oder andere gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen dem entgegenstehen. So pauschal zu antworten: "Selbst schuld", halte ich für unangebracht. Natürlich wollen Anbieter auf ihren Vorteilen nach dem Grundsatz pacta sunt servanda bestehen - sie sind aber meistens auch die, die den wirtschaftlichen Vorteil aus den Verträgen lukrieren. Und gerade, wenn ein Anbieter ständig sein "bestes Netz" bewirbt, kann das leicht über gegebene oder nicht gegebene Tatsachen vor Ort hinwegtäuschen. Da prallen Werbeversprechen und Realität halt aufeinander und auch Netzabdeckungskarten die erreichbare Maximalgeschwindigkeiten anpreisen, sind hier keine ausreichende Informationsquelle. Funk ist nun einmal volatil.