Will kein VoiceOverIP Festnetz

9 Januar 2023
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Mir hat ein A1 Mitarbeiter durch falsche Beratung einen neuen Tarif aufgeschwatscht wodurch mein Festnetz auf VoiceOverIP umgestellt wurde. Den Tarif konnte ich rückgängig machen, die Festnetzumstellung nicht. Wir sind schon älter und wollen unbedingt zum verlässlichen Kabelfestnetz zurück. Wer weiß Rat? Vor allem zu welchem Anbieter können wir wechseln?
 
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Früher oder später wird der Anschluss eh auf VOIP umgestellt, langfristig wird man sich der Umstellung nicht entziehen können. Glaube nicht, dass diese Aussage noch gültig ist -> Wichtig: Für bestehende A1 Festnetz Telefonie Kunden ändert sich nichts. Das ist mal mein aktueller Wissensstand dazu. Habe den Anschluss meiner Eltern auch umgestellt. Außer, dass jetzt halt eine Fritzbox rumsteht und dort das Telefon angeschlossen ist, hat sich nichts geändert. Billiger ist es geworden, z.B. Fonira bietet eine FLAT um 6€ pro Monat -> 1000Min ins Festnetz + Mobilnetz.
 
Jede Vertragsänderung bewirkt eine quasi unumkehrbare Umstellung auf VoIP.
Hat auch seinen Grund und Sinn, da POTS (anloger Telefonanschluß) zur aussterbenden Rasse zählt und fraglich ist wie lange man noch Ersatzteile (Lincards) hat, die sich schon seit vielen Jahren nur noch aus Altanschlüssen lukrieren lassen.
Nachdem es ein A1-Anschluß ist können auch alle anderen Anbieter nur darauf zurückgreifen und nichts anderes anbieten. Und alle anderen Anschlußarten (TV-Kabelanschluß oder Glasfaser) sind technologisch ebenso VoIP-Anschlüsse für Telefonie.
Sieh als einer der Vorteile, daß der Splitter nun wegfällt, der nach Jahren auch oftmals Probleme und Störungen verursacht.
 
Bin mir ziemlich sicher, dass es Zwangsumstellungen gibt. Kann mir sonst nicht erklaeren wie meine Grosseltern ein VOIP Telefon bekommen haetten.
 
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Mir hat ein A1 Mitarbeiter durch falsche Beratung einen neuen Tarif aufgeschwatscht wodurch mein Festnetz auf VoiceOverIP umgestellt wurde. Den Tarif konnte ich rückgängig machen, die Festnetzumstellung nicht. Wir sind schon älter und wollen unbedingt zum verlässlichen Kabelfestnetz zurück. Wer weiß Rat? Vor allem zu welchem Anbieter können wir wechseln?
@Ladi ich verstehe Deinen Unmut. Wir hatten auch noch sehr lange einen alten Festnetzanschluss, und ich wollte aus denselben Bedenken heraus auch lange nicht umstellen.

Weil A1 dann am Ende wirklich unverschämt teuer war -es war noch ein Festnetz ohne Internet- und mir hier im Forum gut zugeredet wurde, habe ich nach langem Überlegen den Schritt gewagt und bin ich letztlich auf ein DSL-Paket mit VoIP von Fonira mit 1000 Freiminutenpaket umgestiegen. Das war am Ende mit den Freiminuten um gut 5 Euro billiger als die Grundgebühr alleine bei A1 und hat eine hervorragende Sprachqualität.

Um bei Stromausfällen noch eine Zeit lang über die Runden zu kommen, habe ich unserem Router einfach eine Mini-USV, die halt ein etwas dickeres Steckernetzteil mit einem eingebauten Lithium-Ionen-Standard-Akku (wechselbar) ist, spendiert. Die sollte bis zu zweieinhalb Stunden überbrücken können. Bei letzten Stromausfall im Sommer, der auch in etwa so lange gedauert hat, hatte die Fritzbox mit dem Telefon und (damals) noch einem DECT-Telefon bis zur Behebung der Störung noch immer Strom.

Der Anschluss selbst hatte bisher einen Ausfall, aber der lag an einem Kabelbruch im Schaltkasten von A1. Bei einem klassischen alten Telefon hätte es da also genauso wenig funktioniert.

Die USV, die ich verwende, ist eine Powerwalker um ca 20-30 Euro, erhältlich u.a. bei Amazon:
https://www.amazon.de/POWERWALKER-SecureAdapter-Li-Ion-Netzteil-Hohlstecker/dp/B01649HDVE/

Wenn man einen vernünftigen Anbieter für das VoIP hat, würde ich jetzt keine Nachteile in der Verlässlichkeit sehen. Dass das System an sich komplexer ist, liegt auf der Hand. Aber auch der klassische Telefonanschluss der A1 ist am Wählamt längst digitalisiert, und wir hatten damals nach der Umstellung des Wählamts meiner Erinnerung nach in vier Jahren doch an die drei Ausfälle des ach so „zuverlässigeren“ Festnetzes. Aber vielleicht war da auch schon die Kabelader, die später im Verteiler gebrochen ist, das Problem.

Es gehen aber auch größere USVs, die dann freilich länger Strom liefern. Ich würde zu Niedervolt-Batteriebackups greifen, um die Wandlungsverluste zu vermeiden.
 
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Bin mir ziemlich sicher, dass es Zwangsumstellungen gibt. Kann mir sonst nicht erklaeren wie meine Grosseltern ein VOIP Telefon bekommen haetten.
Ganz ohne Anlaß gibt es keine Umstellungen, irgendein Kontakt wird da schon gewesen sein.

@Ladi: Sehe es auch als Chance vielleicht eine Fritzbox zu verwenden mit einem DECT-Telefon (Fritz!FON C5 oder C6). Damit bekommst eigentlich ein recht gutes Telefonsystem mit integriertem Anrufbeantworter und div. Möglichkeiten, die analoges Telefon nicht bietet.
Ich könnte mir gut vorstellen, daß auch deine älteren Eltern noch damit zurechtkommen und die Vorteile schätzen lernen (schaffen auch meine >80 Oldies).
 
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Ich danke allen für die ausführlichen Beiträge. Waren horizonterweiternd und haben mir geholfen!!
 
Eventuell könnte man mit einem entsprechend scharf formulierten Brief an die Geschäftsleitung unter Bezugnahme auf das 14-tägige Rücktrittsrecht im Fernabsatz nach KSchG (was bei Ausübung die Wiederherstellung des vorigen Zustandes mit sich bringt) sowie unter Bezugnahme auf die einseitig erfolgte Vertragsveränderung durch die IP-Umstellung noch etwas erwirken.

Gegebenenfalls dazu erwähnen, dass Rufhilfe oder Alarmanlage an dem Anschluss hängt...

Viel Erfolg!
 
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Es ist gleichwertige Technologie, daher hast du keinen Einfluß bzw. keine Grundlage auf eine bestimmte Realisierung.
Die Vertragsänderung kannst somit ggf. rückgängig machen, jedoch nicht die Art wie Telefonie umgesetzt wird.
 
Es ist gleichwertige Technologie, daher hast du keinen Einfluß bzw. keine Grundlage auf eine bestimmte Realisierung.
Die Vertragsänderung kannst somit ggf. rückgängig machen, jedoch nicht die Art wie Telefonie umgesetzt wird.

Ist so nicht richtig, siehe Anhang - stößt bspw. ein Reseller eine Umstellung des A1-Anschlusses, auf dem der Reseller zusätzlich zur A1-Sprachtelefonie hängt an, hat dieser den Endkunden über die Leistungseinschränkung eines IP-Anschlusses im Gegensatz zu POTS umfassend zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen.
 

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Verwechsle nicht Business mit Privatkunden, da gibt es Unterschiede auch aufgrund unterschiedl. Anforderungen.
Deine Auszüge beziehen sich rein auf Geschäftskunden!
 
Naja, A1 Telekom spricht hier ausdrücklich von Leistungseinschränkungen, also von keiner Gleichwertigkeit.
Anschlüsse POTS/ISDN unterscheiden sich in ihren Leistungsmerkmalen nicht nach Business- oder Privattarifen.

1. Bisheriger Vertrag war POTS + VDSL, also Schuldinhalt "normaler analoger Telefonanschluss und VDSL-Zugangsleistung".
2. Kunde wechselt im Fernabsatz auf neuen Vertrag, der Schuldinhalt "VDSL-Zugangsleistung und SIP-Account" (mit obiger Leistungseinschränkung zum bisherigen Telefonanschluß) hat.
3. Kunde tritt vom Wechsel aufgrund § 11 Abs. 1 FAGG (ex KSchG) zurück. Logische Folge: Alter Vertrag mit altem Schuldinhalt lebt wieder auf.

Mir ist bewusst, dass dies ein gewisser Spießrutenlauf werden wird, aber mMn bestünde eine Chance, dies durchzusetzen. Es wird ein Schreiben an die Geschäftsleitung funktionieren.

Nach gleicher Vorgangsweise ist es mir für einen Bekannten gelungen, Ende 2021 einen POTS-Anschluss mit "Glasfaser Power 50"-Paket, also VDSL 50, zu übersiedeln. Es wurde zwar zunächst IP neu hergestellt, innerhalb einer Woche jedoch auf POTS amtsseitig geändert.
 
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Glasfaser Power ist auch kein FTTH, was ich mit Glasanschluß gemeint habe, sondern herkömmliche Telefonleitung zum Kunden die für DSL/IP zur ARU verkürzt ist und ab dort mit Glas weitergeht. Für die POTS-Telefonie braucht es dann zusätzlich noch die alten Kupferleitungen weiter bis ins Wählamt, die sicher niemand mehr ausbuddeln wird bei Störungen für nichts und wieder nichts, nur weil ein paar Ewiggestrige meinen auf POTS bestehen zu müssen.

Na dann viel Spaß noch, wenn ihr glaubt in einem FTTH-Ausbaugebiet, wo die Telefonleitung rückgebaut wurde, auf eurem POTS beharren zu können. Dann hat nicht und es gibt für euch gar keine Telefonie ...

Und der Vertrag bei Privatkunden war eben NICHT POTS+VDSL sondern Telefonie+VDSL, und wie diese Telefonie realisiert wird obliegt dem Betreiber was er anbieten kann und möchte.

Ist aber doch sowieso völlig sinnlos diese Diskussion, da jedem einleuchten muß, daß die ohnedies sterbende bzw. seit Jahren schwerst rückläufige Festnetztelefonie (also Privatanschlüsse sind damit gemeint) nicht dauerhaft auf alter und künftig gar nicht mehr vorhandener Technologie (Kupferleitungen) weiterbetrieben werden kann.

PS: Daß man sich in Einzelfällen dzt. vielleicht noch kulant zeigt ist mir bekannt, davon kannst aber nicht ausgehen und hast auch keinen Anspruch darauf. Es könnte auch einfach so ohne Vertragsänderung umgestellt werden, genauso wie Neuanschlüsse nur mehr mittels VoIP geschaltet werden.
 
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Auf den Kupferkabelsträngen Wählamt-ARU hängen derzeit meines Wissens noch
a) sämtliche symmetrischen SDSL-Anschlüsse
b) TuS-Infranet-Alarmübertragungsanschlüsse sowie
c) normale Telefonanschlüsse POTS/ISDN.
Die werden jedenfalls entstört, sogar mit allerhöchster Priorität, wennst zB eine Bank (TuS) am Kabelstrang hängen hast..

Wollte dem Threadersteller ja nur aufzeigen, wie er sein Ziel (= Threadtitel) - derzeit noch - erreichen könnte...
 
Nur was bringts?
Spätestens in den nächsten paar Jahren schreibt hier wieder ...
Irgendwann muß man Änderungen im Leben eben akzeptieren oder versauern.
 
1. Bisheriger Vertrag war POTS + VDSL, also Schuldinhalt "normaler analoger Telefonanschluss und VDSL-Zugangsleistung".
2. Kunde wechselt im Fernabsatz auf neuen Vertrag, der Schuldinhalt "VDSL-Zugangsleistung und SIP-Account" (mit obiger Leistungseinschränkung zum bisherigen Telefonanschluß) hat.
3. Kunde tritt vom Wechsel aufgrund § 11 Abs. 1 FAGG (ex KSchG) zurück. Logische Folge: Alter Vertrag mit altem Schuldinhalt lebt wieder auf.
Wird da wirklich auf die Technologie abgestellt und nicht einfach nur auf die Funktion?
 
Wenn eine Abweichung zum Bisherigen damit verbunden ist (hier vor allem: Notstromspeisung!), hat man - gewährleistungsrechtlich relevant - ein sogenanntes "peius" (= Schlechterleistung) bzw. eventuell sogar ein "aliud" (= Andersleistung).
Das ist das Einzige, wo man rechtlich ansetzen könnte - geht aber bei entsprechender Darlegung des Sachverhaltes wahrscheinlich eh auf Kulanz.

Das ist der Grund, warum bei der Deutschen Telekom vor jeder Zwangsumstellung immer Änderungskündigungen unter Einhaltung der Laufzeit/Betreiberkündigungsfrist ausgesprochen wurden, das deutsche Gewährleistungsrecht ist hier ähnlich.

Und bei A1 muss man zudem dazu anmerken, dass sie es sich seit den letzten paar Jahren ordentlich, wirklich ordentlich zahlen lassen, Grund- wie Gesprächsgebühren... Mein Mitleid hält sich also in Grenzen, wenn da wirklich wer auf seinen Vertrag beharrt...
 
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