Will kein VoiceOverIP Festnetz

Wenn eine Abweichung zum Bisherigen damit verbunden ist (hier vor allem: Notstromspeisung!), hat man - gewährleistungsrechtlich relevant - ein sogenanntes "peius" (= Schlechterleistung) bzw. eventuell sogar ein "aliud" (= Andersleistung).
Das ist das Einzige, wo man rechtlich ansetzen könnte - geht aber bei entsprechender Darlegung des Sachverhaltes wahrscheinlich eh auf Kulanz.
Und diese Themen sind Vertragsbestandteil? Oder nur implizit "weils halt schon immer so war"?
 
Meines Erachtens ja, siehe Änderungskündigungen Deutsche Telekom.

Zudem wird sogar in den AGB (LB Fernsprechanschluss) der A1 explizit darauf hingewiesen.
Diese LB gelten unabhängig ob Privat- oder Businesskunde.
 

Anhänge

  • Bildschirm­foto 2023-01-10 um 16.02.27.png
    Bildschirm­foto 2023-01-10 um 16.02.27.png
    112,7 KB · Aufrufe: 31
Meines Erachtens ja, siehe Änderungskündigungen Deutsche Telekom.

Zudem wird sogar in den AGB (LB Fernsprechanschluss) der A1 explizit darauf hingewiesen.
Diese LB gelten unabhängig ob Privat- oder Businesskunde.
Da steht allerdings nur, dass du darauf hingewiesen wirst. Ich entnehme den LB nicht, dass du ein Anrecht auf POTS hast.
 
Die Art des Anschlusses wird nach diesen LB bei der Herstellung festgelegt.
Jede Änderung nach der Herstellung = Vertragsänderung bzw. Vertragseingriff.

Natürlich (wie auch Verteuerungen usw.) seitens Betreiber möglich, aber nur mit dem Vehikel "Änderungskündigung" unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfristen.
 
Du beziehst dich da nach meiner Einschätzung auf die LB Fernsprechanschluß.
Die hat jedoch (sogut) wie niemand (mehr)!
Stattdessen haben die Leute einen Internetzugang mit (optional) gratis (bezogen auf die Grundgebühr) Telefonie.
Somit gilt dies auch nicht als Grundlage für deine Argumentation.
 
Altkunden haben eben diesen "Sprachtelefondienst-Fernsprechanschluß", auf dieser Grundleistung setzt die "ADSL-Zugangsleistung" auf, welche wiederum ein eigenes LB-Regelwerk hat.
Auch das alte Kombipaket (aonKombi) war so aufgebaut.
 
Die meisten haben seitdem aber schon ein Upgrade der Datenrate angenommen und sind somit umgestellt.
 
Muss halt mal wer eine Werbung oder sowas finden wo die netzseitige Speisung drauf war. Dann ists Vertragsbestandteil.
 
Sei mir nicht böse @ThPleyer, Du magst ja durchaus Recht haben, aber letztendlich ist es ein K(r)ampf um des Kaisers Bart oder gegen Windmühlen, denn der Kunde wird ja nicht real geschädigt oder benachteiligt. Ich denke, es gibt eindeutig wichtigere Themen bei denen man den jeweiligen Diensteanbietern auf die Finger klopfen sollte als ausgerechnet bei der technischen Realisierung eines Festnetzanschlusses. Denn der Kunde kann keineswegs erzwingen, dass dieser Festnetzanschluss, gleich wie der eben technisch hergestellt wird, immer und ständig funktioniert. Dafür sind da viel zu viele andere Komponenten beteiligt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: maultier und Grisu
Und diese Themen sind Vertragsbestandteil? Oder nur implizit "weils halt schon immer so war"?
Ich fahre da jetzt schlampig, unstrukturiert und unsauber über den Themenkomplex Gewährleistung und Irrtum, Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag im Dauerschuldverhältnis drüber, um zum Nachdenken anzuregen:
Die Fernspeisung wurde üblicherweise stillschweigend als Produkteigenschaft eines klassischen Telefonanschlusses vorausgesetzt. Darüber ist also im Einzelfall mit aller Deutlichkeit ausdrücklich und gesondert hinzuweisen, weil ja der Fachmann über dieses Spezialwissen verfügt, dass er durchschnittliche Konsument nicht hat und der ø-Kunde, der sich eben dann nicht ebensogut selber darüber informieren kann, besonderes Interesse daran hat.
Auch stellt sich eventuell sogar die Frage der Gewährleistung, weil das Fehlen der Eigenschaft dann einem Mangel gleichbedeutend ist. Parallel ist freilich der Irrtum zu prüfen, aber wenn sich eine Produkteigenschaft nachträglich ändert, ist es kein beachtlicher Irrtumstatbestand (Irrtum über Zukünftiges). Whatever.

Was bringt die Diskussion?

Dem Threadersteller hilft das bestimmt nicht weiter. Fakt ist, POTS und ISDN sind im Grunde Geschichte und man erreicht bessere Ausfallsicherheit mit ein paar Zusatzmaßnahmen. Es hängt halt davon ab, wie gut man technisch versiert ist, was man tun möchte. Doppelader-DSL, Kanalbündelungs-DSL, zweite Leitung, Mobilbackup und externer VoIP-Service wie beim fonira IP festnetz basic etwa, USV und Co... es gäbe vieles, was man tun kann um nicht nur an einer einzigen Leitung hängen zu müssen. Aber ein Modem mit USV gibt bereits gleiche oder bessere Ausfallsicherheit als der alte Anschluss. So what?
 
Das ganze ist ja nur deshalb und ausschließlich Thema, da es nicht schlagartig abgedreht wird (innerhalb 1-2 Jahren) sondern eben fließend versucht wird umzustellen, was ja eigentlich für beide Seiten höchstens zum Vorteil gereichen kann. Nur so gibts eben einige wenige die glauben bis zum bitteren Ende POTS behalten zu müssen.

UMTS wird auch abgedreht und GSM ist für Daten nun wirklich kein Ersatz. All jene die keine LTE/5G Geräte haben müssen auch die Abschaltung stillschweigend hinnehmen ohne ein Kündigungsrecht oder sonstwas zu bekommen.
 
Ich fahre da jetzt schlampig, unstrukturiert und unsauber über den Themenkomplex Gewährleistung und Irrtum, Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag im Dauerschuldverhältnis drüber, um zum Nachdenken anzuregen:
Die Fernspeisung wurde üblicherweise stillschweigend als Produkteigenschaft eines klassischen Telefonanschlusses vorausgesetzt. Darüber ist also im Einzelfall mit aller Deutlichkeit ausdrücklich und gesondert hinzuweisen, weil ja der Fachmann über dieses Spezialwissen verfügt, dass er durchschnittliche Konsument nicht hat und der ø-Kunde, der sich eben dann nicht ebensogut selber darüber informieren kann, besonderes Interesse daran hat.
Auch stellt sich eventuell sogar die Frage der Gewährleistung, weil das Fehlen der Eigenschaft dann einem Mangel gleichbedeutend ist. Parallel ist freilich der Irrtum zu prüfen, aber wenn sich eine Produkteigenschaft nachträglich ändert, ist es kein beachtlicher Irrtumstatbestand (Irrtum über Zukünftiges). Whatever.

Was bringt die Diskussion?

Dem Threadersteller hilft das bestimmt nicht weiter. Fakt ist, POTS und ISDN sind im Grunde Geschichte und man erreicht bessere Ausfallsicherheit mit ein paar Zusatzmaßnahmen. Es hängt halt davon ab, wie gut man technisch versiert ist, was man tun möchte. Doppelader-DSL, Kanalbündelungs-DSL, zweite Leitung, Mobilbackup und externer VoIP-Service wie beim fonira IP festnetz basic etwa, USV und Co... es gäbe vieles, was man tun kann um nicht nur an einer einzigen Leitung hängen zu müssen. Aber ein Modem mit USV gibt bereits gleiche oder bessere Ausfallsicherheit als der alte Anschluss. So what?
Jetzt doch noch mal kurz von mir: Sie haben recht, wir sind technisch unversierte und auch alte Leute. Ich wurde angerufen, ich zahle zuviel, es ginge schneller und billiger. Meine Frage: Ändert sich sonst nix, technisch etc? Antwort: Nein. Ich: Bin interessiert, bitte mailen Sie ein detailliertes Anbot. Er: Kann er nicht, ist nur tel. Aktion. Aber für mich kein Risiko. Habe 14 täg. Rücktrittsrecht. Also deswegen habe ich mal zugestimmt. Am nächsten!!!Tag war ein neues Modem da. Ich habs angeschlossen mit tel Hilfe und mein Festnetz ging nicht mehr. Dann wieder tel Hilfe, musste ein Kabel entfernen (jetzt weiß ich es war der sog Splitter) und mein Telefon zeigte keine Nummern mehr an. Beim Durchlesen der Unterlagen der Hinweis, ich soll das Modem zum Fenster stellen, um besseren Empfang zu haben. Jetzt erst hat es bei mir geklingelt und ich habe schriftlich storniert. Man sagte mir am Telefon VoiceOverIP kann aus technischen Gründen nicht mehr zurückgestellt werden. (Ich bin seit über 40 Jahren A1 Kunde, seinerzeit mit Kombipaket.) Ich fühle mich hintergangen. Das Telefon ging schon wegen Netzausfall mal nicht. Leider muss man ab bestimmten Alter auch an Notrufe denken.
Ihr wisst alle soviele technische Details, wie man zu mehr Sicherheit kommen kann. Ich verstehe das meiste leider nicht. Bedanke mich aber nochmals für die engagierten Antworten und Hinweise!!!@
 
Nicht böse sein @Ladi, und es ist jetzt auch überhaupt nicht persönlich gemeint, aber es hilft nichts einen mehr oder minder altmodischen Anschluss zu haben, denn auch der braucht all die Infrastruktur hinter Eurem Wohnungsanschluss um ein Gespräch, gleich ob nun im Notfall oder nicht, ermöglichen zu können. Und im Falle eines Blackouts, eines umgefahrenen Verteilerkastens, Brands im Wählamt, einer durchtrennten Leitung, eines gehackten Vermittlungsservers usw. ist der Telefonanschluss auch bei einem altmodischen Anschluss mit einer verdammt großen Sicherheit (also irgendwo im Bereich von 99,99 %) tot! Es bringt also überhaupt nichts sich mit einer vollkommen surrealen (manche würden das jetzt vielleicht liebevoller als "leicht naiven" bezeichnen) Vorstellung von (absoluter) Sicherheit zu befassen, die es so schon seit Jahrzehnten nicht mehr gibt; so es diese überhaupt jemals gab.
 
Die Nummernanzeige mußt einfach nur wieder beantragen, das haben sie übersehen bei der Migration automatisch zu übernehmen (ist leider standardmäßig bei allen so).
Verlange einfach, daß CLIP wieder aktivert wird (kostet 1€/Monat soviel ich weiß).
Das mit dem Modem zum Fenster stellen ist eine sehr vage Aussage, kann im Einzelfall was bringen, normalerweise beläßt man es aber am vorherigen Standort, man hat für gewöhnlich ja auch keine Leitung zum "richtigen" Fenster um es umzustellen. Da hast du wohl ein Hybrid-Modem bekommen, das sowohl über DSL (Festnetzleitung) als auch Mobil (LTE) die Daten überträgt. Und da käme es eben darauf an es "besser" zum jeweiligen Funkmasten auszurichten, wo du meist gar nicht weißt wo der wäre.
Bei Stromausfall habt ihr doch sicher auch ein Handy in der Familie mit dem man ggf. einen Notruf absetzen könnte.
Und mal ganz ehrlich, wieviel Stromausfälle habt ihr so durchschnittlich im Jahr?
Bitte bleibt am Boden!
Der einzige Grund noch auf POTS verweilen zu wollen ist ausschließlich eine Alarmanlage, die ja auch noch einen Netzausfall übermittlen können soll um ggf. Maßnahmen ergreifen zu können.
Und selbst da kann man die 1/2 Stunde mit einer USV leicht überbrücken (Unterbrechungsfreie StromVersorgung die batteriegestützt eine zeitlang weiterversorgt).
Die oben erwähnten TUS (Tonfrequentes UebertragungsSystem für Sicherheitszentralen und Alarmüberwachung) sind davon nicht betroffen, da sie über andere Baugruppen realisiert sind (ist ein eigenes System unabhängig von der Telefonie).

Technisch ändert sich fast zwangsläufig zumeist "etwas", da höhere Geschwindigkeit meist durch neuere Technologie zu erzielen ist.
Bei der Telefonie ist damit (daß sich technisch nichts ändert) gemeint, daß eben auf Kundenseite kein Eingriff erforderlich ist und er sein bisheriges Equipment unverändert weiternutzen kann. Auch wie bisher an der selben Telefondose ohne Änderung.
Daß das Modem nun eben die Funktion des Splitters quasi übernimmt und über das Y-Kabel die Telefonie in die Dose zurückspeist ist auf Kundenseite nun ebenfalls keine Änderung, da es sich dabei vollständig um den vom Betreiber bereitgestellten Leitungsabschluß handelt (bis zur Telefondose wo du dein Telefon wie bisher angeschlossen hast).

Aus Betreibersicht für die Techniker ist der Unterschied noch geringfügiger, da netzintern ohnehin alles auf VoIP basiert. Einzig daß die Rückumwandlung in ein altes analoges Telefonsignal nun nicht mehr in der alten Vermittlungsstelle erfolgt sondern erst direkt beim Kunden im Modem.
Ist so als würdest du mit dem Auto zum Bahnhof fahren und die Reise sowieso mit dem Autoreisezug erfolgen.
Es ändert sich jetzt für dich nur der Bahnhof, der nicht mehr weiter entfernt ist sondern du mit dem Auto direkt aus der Garage auf den Zugwagon auffährst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt doch noch mal kurz von mir: Sie haben recht, wir sind technisch unversierte und auch alte Leute. Ich wurde angerufen, ich zahle zuviel, es ginge schneller und billiger. Meine Frage: Ändert sich sonst nix, technisch etc? Antwort: Nein. Ich: Bin interessiert, bitte mailen Sie ein detailliertes Anbot. Er: Kann er nicht, ist nur tel. Aktion. Aber für mich kein Risiko. Habe 14 täg. Rücktrittsrecht. Also deswegen habe ich mal zugestimmt. Am nächsten!!!Tag war ein neues Modem da. Ich habs angeschlossen mit tel Hilfe und mein Festnetz ging nicht mehr. Dann wieder tel Hilfe, musste ein Kabel entfernen (jetzt weiß ich es war der sog Splitter) und mein Telefon zeigte keine Nummern mehr an. Beim Durchlesen der Unterlagen der Hinweis, ich soll das Modem zum Fenster stellen, um besseren Empfang zu haben. Jetzt erst hat es bei mir geklingelt und ich habe schriftlich storniert. Man sagte mir am Telefon VoiceOverIP kann aus technischen Gründen nicht mehr zurückgestellt werden. (Ich bin seit über 40 Jahren A1 Kunde, seinerzeit mit Kombipaket.) Ich fühle mich hintergangen. Das Telefon ging schon wegen Netzausfall mal nicht. Leider muss man ab bestimmten Alter auch an Notrufe denken.
Ihr wisst alle soviele technische Details, wie man zu mehr Sicherheit kommen kann. Ich verstehe das meiste leider nicht. Bedanke mich aber nochmals für die engagierten Antworten und Hinweise!!!@
Also das ist schon gravierend, weil ein Hybrid- oder Mobilfunkmodem nun einmal technisch grundlegend anders funktioniert. Diese Keiler, die da anrufen, sind meistens auch nicht von A1 selbst, sondern Externe, die von der Technik dahinter keine Ahnung haben. Also die Aussage, dass sich technisch nichts ändert, ist in diesem Fall eine krasse Fehlinformation und es wäre vorab dann auch zu klären gewesen, ob der Mobilfunk am Aufstellort überhaupt funktioniert.
Wenn es noch dazu vorher so eine EUR 19,90 A1 Kombi "ein Leben lang" war, die im Preis nicht erhöht werden darf (OGH-Erkenntnis), ist mir einiges klarer. Da hast Du nämlich darüber hinaus auch keine Servicepauschale gehabt. In diesem Fall solltest Du Dich vielleicht doch wehren, weil die durch das VoIP vielleicht jetzt doch anfällt. Das solltest Du unbedingt klären!

Ich sehe drei Handlungsoptionen -aufgrund des Rücktritts ist, wie einer der Vorposter meinte-
1. die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes zu fordern und gegebenenfalls Verbraucherschützer bei AK, VKI oder ORF help anzuschreiben (was voraussichtlich nichts bringen wird), weil sie Dir das (ursprünglich) vertraglich Vereinbarte nicht mehr liefern und allenfalls auf die Notruffähigkeit hinweisen. Allenfalls einen Vertragsrechtsschutz, wenn Du einen hast, nützen und/oder die RTR Schlichtungsstelle unter Hinweis auf die Ausfälle und die Notruftauglichkeit einschalten.
2. wenn 1 nichts bringt, Dich damit abfinden und
a) entweder nur die USV nachrüsten,
b) oder gleich auch den Anbieter wechseln und die USV nachrüsten.

Leider sind aktuell die Preise überall gestiegen. Unter ca 27 Euro/Monat würde ich aktuell kein DSL mit VoIP und 1000 Minuten sehen. Vielleicht übersehe ich auch etwas.

Aber pragmatisch gesehen: Auch ein Handy ist notruffähig. Eventuell hält das bei einem Strom- oder Festnetzausfall sogar länger als das Festnetz durchgehalten hätte.

Wenn es nur um das Bedienungsgefühl geht: Es gibt auch batteriegestützte GSM-Tischtelefonapparate oder ebensolche Boxen, die man vorschalten kann. Das käme Deinem Bedürfnis nach Notruffähigkeit sicherlich noch am nächsten.
 
@Ladi

Ich verstehe deinen Unmut vollkommen, da Du da offensichtlich von einem Telefonkeiler über den Tisch gezogen wurdest! Bitte was soll das heißen, es gäbe kein schriftliches Angebot weil diese Aktion nur per Telefon gilt?

Solchen Telefonkeilern habe ich schon dutzendweise gesagt, sie sollen sich ihr Angebot dort hin applizieren, wo die Sonne nie scheint! ;)

Vor allem weil hier der krisensichere POTS Anschluss gegen eine VOIP Lösung via LTE oder Hybrid getauscht wurde, welche wesentlich instabiler funktioniert als POTS (Ich musste in 2 Firmen die Telefonsysteme umstellen und weiß wovon ich spreche).

An Deiner Stelle würde ich auf jeden Fall den Konsumentenschutz, bzw. den Rechtschutz (falls vorhanden) involvieren. Halte uns bitte am laufenden wie sich die Causa weiterentwickelt. Viel Glück! (Y)
 
Ärgerlich, und man kann natürlich versuchen sich dagegen zu wehren. Aber steht der Aufwand dafür? Irgendwann wird ohnehin der Tag kommen, an dem man umgestellt werden wird.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Grisu
Vor allem weil hier der krisensichere POTS Anschluss gegen eine VOIP Lösung via LTE oder Hybrid getauscht wurde, welche wesentlich instabiler funktioniert als POTS (Ich musste in 2 Firmen die Telefonsysteme umstellen und weiß wovon ich spreche).
Geht POTS eigentlich nicht mittlerweile nur zum ARU wenn man an einem haengt? Wie lange haelt ein ARU bei Stromausfall durch?
 
Bei vielen älteren Leuten gibts neben dem Telefon ja gar keine Steckdose (für ein Modem).
Daran hatte in den 50er-70er Jahren ja keiner gedacht. Bis jetzt war das kein Problem. Ich hab das bei meinen Eltern gesehen. Die gingen auf die Post im Ort & haben sich dort ein neues Telefon gekauft, weil das alte defekt war. Zuhause angekommen die Ernüchterung - das Gerät hat einen Stecker fürs Stromnetz... Der Postmitarbeiter kannte das aber eh schon & hat ihnen das Gerät umgetauscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na tragisch, dann wird man sich halt ein Kabel dorthin legen oder die Telefondose verlegen, was halt mehr Sinn macht.
Außerdem wieviele Hände glaubst brauchst um noch reine Telefonanschlüsse zu finden, die noch kein Internet haben und das Problem somit schon in der Vergangenheit irgendwie gelöst wurde?
Sonst ginge das Internet mit dem Modem ja auch nicht und wenn dort schon irgendwie eine Steckdose ist, wird man allenfalls auch einen Verteiler für Modem und ggf. stromhungriges Telefon zusammenbringen, auch als sehr alter Mensch.

@mitsuhiko: Geht zwangsläufig weiter durch ins Amt, auf der ARU wird nur so wie zuhaus mit dem Splitter das DSL-Signal rausgefiltert und geht auf Glas weiter. Gäbe in der ARU auch gar keinen Platz oder sonstwas für LineCards, die es ja auch gar nicht mehr gibt und auf das jeweilige Vermittlungssystem (Hersteller) abgestimmt sind und woher sollten die dann obendrein den nötigen Strom bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet: