Auch A1 erhöht mit 1. März 2021 teilweise die monatliche Grundgebühr für seine Bestandskunden. Betroffen sind Kunden von A1 TV und A1 TV Kombi Produkten. Die monatliche Grundgebühr wird um 3 Euro erhöht. Im Falle des reinen Zusatzpakets A1 TV bedeutet die Preiserhöhung eine Teuerung um bis zu 61%, beim Kombi-Produkt mit Internet um bis zu 12%.
Darüber hinaus wird künftig die Indexierung nicht erst ab einer allgemeinen Inflationsrate gemäß VPI von über 2% wirksam, sondern schon ab Überschreiten von 1%. Weiters entfällt die Videothek, die nun nicht mehr zum Mindestinhalt des Pakets zählt.
Betroffene Kunden werden mittels Schreiben per Post informiert und haben das Recht auf eine außerordentliche Kündigung (Sonderkündigung, kurz SoKü) bis inkl. 28.2.2021. Wichtig, die Kündigung wird sofort mit Einlangen wirksam. Abweichend können betroffene Kunden ein Wunschdatum (spätestens jedoch den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen) angeben.
Mehr Details: www.a1.net/preise-neu-mobil