Die drei Mobilfunknetzbetreiber A1 Telekom Austria, Drei Österreich und Magenta Telekom äußern sich enttäuscht über den aktuellen Entwurf des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2020). Sie befürchten Mehrkosten, Bürokratie sowie Rechtsunsicherheiten und somit massive Investitionshürden für einen raschen 5G-Ausbau in Österreich.
In der derzeitigen Fassung würde das Gesetz eine Kehrtwende beim raschen 5G-Ausbau bedeuten und damit die Wettbewerbsfähigkeit des digitalen Wirtschaftsstandortes nachhaltig gefährden.
Die Netzbetreiber kritisieren dabei folgende Punkte des aktuellen TKG2020 Gesetzesentwurfs:
- Leitungsnutzungsrechte und Richtsätze für Sendestandorte im öffentlichen Eigentum werden wieder erschwert und verteuert, statt wie geplant erleichtert und vergünstigt.
- Erhöhung der Haftung bei gleichzeitigen Verschlechterungen bei Mitbenutzungs- und Zutrittsrechten im Netzausbau.
- Bei der Beurteilung von Hochrisikolieferanten wurde ein falscher Zugang gewählt, so die Netzbetreiber.
- Bei den Endnutzerrechten folgt der Gesetzesentwurf nicht der europarechtlich intendierten Harmonisierung und setzt stattdessen auf veraltete Bestimmungen.
- Zusätzlich finden sich im Entwurf zahlreiche zusätzliche Aufgaben im öffentlichen Interesse, für deren Kosten jedoch die Mobilfunkunternehmen aufkommen sollen.
Doch auch von anderer Seite gibt es Kritik. So kritisiert beispielsweise die Arbeiterkammer, dass sich im Entwurf des neuen TKG 2020 aus Konsumentensicht einiges verschlechtern würde:
- Verschlechterung bei vorzeitiger Vertragsauflösung (Abschlagszahlung bei Sonderkündigung),
- Umstrukturierung und Besetzung der Telekom-Control-Kommission (TKK),
- fehlende Regelung zu Netzsperren und
- fehlende Regelung zu einer realitätsnahen Angabe von beworbenen Bandbreiten.
Mit dem TKG2020 hätte die EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) eigentlich schon 2020 in nationales Gesetz umgesetzt werden sollen. Auch die Vertragszusammenfassung für Mobilfunktarife soll damit verpflichtend geregelt werden. Die Fertigstellung des TKG2020 verzögerte sich jedoch, soll aber nun dieses Jahr nach Ende der Begutachtungsfrist beschlossen werden und in Kraft treten.