Für einige Bestandskunden von „3“ Drei wird es ab 1. April 2022 teurer. Der Netzbetreiber passt etliche Tarife aus den Jahren 2013, 2015, 2018 und 2020 um die Inflation laut Verbraucherpreisindex (VPI) an. Dies bedeutet, dass monatliche Grundgebühr um 4,23% steigt.

Kosten für Zusatzpakete oder Ratenzahlungen fürs Smartphone sind davon nicht betroffen. Auf Grund der vertraglichen Vereinbarung in den AGB und Entgeltbestimmungen gibt es bei der Wertanpassung kein Sonderkündigungsrecht. Es kann aber Sinn machen zu überprüfen, ob durch den nun gestiegenen Tarifpreis vielleicht ein Wechsel in einen aktuellen Tarif vorteilhaft wäre.
Tipp: Online kann man abfragen, ob der eigene Tarif von der Preissteigerung betroffen ist und wie viel die monatliche Grundgebühr künftig ausmacht: www.drei.at/de/info/wertsicherung/
Die Preiserhöhung dient dem Mobilfunkanbieter zur Deckung steigender Mehrkosten (Gehälter, Mieten, Energie, usw.):
Es werden die Kosten für ein Produkt oder eine Leistung der Inflation angepasst. Die Wertsicherung dient dazu, das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung aufrecht zu erhalten. (…) Durch die Wertsicherung können wir zwar Mehrkosten nicht decken, aber zumindest teilweise unsere steigenden Erhaltungskosten ausgleichen. – Hutchison Drei Austria
Auch bei A1 und Magenta ist demnächst mit einer Preiserhöhung zu rechnen. Drei hat mit einem Schwellenwert von 3% noch eine vergleichsweise „kundenfreundliche“ Regelung. Andere Anbieter passen ihre Preise bereits ab 1% oder 2% an. MVNO und Diskonteranbieter verzichten hingegen meistens auf die Preiserhöhung bei Ihren Tarifen.
Mehr Details: www.drei.at/de/info/wertsicherung/