
Alle drei großen österreichischen Netzbetreiber erhöhen ab 1. April 2023 die Grundgebühr vieler Tarife für Bestandskunden. Möglich ist dies, weil typischerweise bei Vertragsabschluss oder Vertragsverlängerung eine sogenannte Wertanpassungen oder Indexierung vertraglich vereinbart wird. Gemeint ist damit die jährliche Anpassung der Tarife an die Inflationsrate gemessen am Verbraucherpreisindex (VPI).
Durch die sehr hohe Inflationsrate 2022 fällt dieses Jahr die Erhöhung der Tarife entsprechend auch hoch aus:
- A1: + 8,5% Preiserhöhung auf Tarif inkl. Zusatzoptionen und Servicepauschale
- Magenta: + 8,6% auf die reguläre Grundgebühr, keine Erhöhung der Servicepauschale
- Drei: + 8,53% auf Tarif, keine Erhöhung von Zusatzoptionen oder Servicepauschale
Argumentiert wird die Wertsicherung der Tarife durch die jährliche Anpassung an die Inflationsrate mit allgemein steigenden Kosten. Auch die Gehälter der Mitarbeiter, Mieten der Mobilfunkshops und Kosten für den Netzausbau und -betrieb steigen von Jahr zu Jahr. Da es sich bei der Wertsicherung um einen vereinbarten Vertragsbestandteil handelt, besteht dabei kein Sonderkündigungsrecht (SoKü).
Viele Kunden von Magenta erhalten dieses Jahr jedoch eine kleine freiwillige Entschädigung:
- 100 Euro Wertgutschein für ein neues Smartphone bei Ihrer nächsten Vertragsverlängerung samt Tarifwechsel in das aktuelle Tarifportfolio
- Unlimitiertes Datenvolumen am Smartphone von 1.4.2023 bis 30.09.2023
Allgemein kritisiert wird jedoch die Erhöhung bei erst kürzlich abgeschlossenen Verträgen, wie das LTEForum bereits 2018 aufgedeckt hat. So haben wir Konsumenten auch davor gewarnt, im Dezember 2022 einen Tarif abzuschließen und lieber auf Jänner zu warten, um die erste Erhöhung um ein Jahr zu verschieben. Nicht nur aus diesem Grund zahlt sich ein Tarifvergleich regelmäßig aus. Viele Handytarife von Mobilfunkdiskontern werden ohne jährliche Preisanpassung angeboten.
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