Ein wenig bekannter Abschnitt in den kleingedruckten AGB der Mobilfunkanbieter führt dazu, dass es deutlich günstiger sein kann, die Weihnachtstarife erst ab 1. Jänner 2023 anzumelden, anstatt dieses Jahr bis Jahresende. Grund dafür ist paradoxerweise die hohe Inflation.
Preise für Handytarife werden bei Inflation erhöht

Denn viele Handytarife sind wertgesichert (an den österreichischen Verbraucherpreisindex VPI gekoppelt) und können bei steigender Inflation auch während der Vertragslaufzeit erhöht werden. Bei allen drei großen Mobilfunknetzbetreibern (A1, Magenta und Drei) findet sich ein solcher Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
Wir sind berechtigt Entgelte für das folgende Kalenderjahr entsprechend der Steigerung des Jahres-VPI zu erhöhen. (A1 AGB)
Die mit dem Kunden vereinbarten fixen monatlichen Entgelte (laut dem gewählten Tarif) sind wertgesichert. (Magenta AGB)
Sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wird, sind alle fixen monatlichen Entgelte (Grundgebühr, Mindestumsatz) wertgesichert. Das bedeutet, sie sind an die allgemeine Preisentwicklung in Österreich (anhand des von der Statistik Austria veröffentlichen Verbraucherpreisindex) gebunden. (Drei AGB)
Diese Erhöhung der Tarifentgelte kann einmal pro Kalenderjahr erfolgen. Aktuell ist die Inflation und damit verbunden die Steigerung des Verbraucherindexes mit rund 10% sehr hoch. Demnach werden sich die wertgesicherten monatlichen Tarifpreise nächstes Jahr (2023) deutlich verteuern – auch für Kunden mit aufrechter Vertragsbeziehung.
Weihnachtstarife können ab April 2023 erhöht werden
Während die Mobilfunkanbieter aktuell zur Weihnachtszeit mit attraktiven Angeboten, Weihnachtstarifen und günstigen Grundgebühren werben, werden genau diese monatlichen Grundgebühren in vielen Fällen schon nächstes Jahr deutlich steigen. Wer heute einen neuen Mobilfunkvertrag mit 24 Monate Vertragsbindung abschließt, kommt der nächstjährigen Wertsicherung/Indexanpassung nicht mehr aus.
Erstmalige Erhöhung im Folgejahr nach Vertragsabschluss
Wer sich jedoch etwas in Geduld übt und seinen Mobilfunkvertrag erst ab 1. Jänner 2023 abschließt, kann sich die nächstjährige Tariferhöhung und damit mitunter viel Geld sparen. Den Grund findet man in den kleingedruckten AGB bei A1, Magenta und Drei. Denn die erste Wertsicherungsanpassung kann erstmalig frühestens im Jahr nach dem Vertragsabschluss erfolgen:
Anpassungen der Entgelte erfolgen im Folgejahr der Änderung der Indexbasis, frühestens jedoch im Folgejahr des Vertragsabschlusses. (A1 AGB)
Erstmalig kann bzw. muss gegebenenfalls eine solche Anpassung in dem auf das Zustandekommen (bzw. die einvernehmliche Verlängerung) des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahr vorgenommen werden. (Magenta AGB)
Erstmalig kann bzw. muss gegebenenfalls eine solche Anpassung in dem auf das Zustandekommen (bzw. die einvernehmliche Verlängerung) des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahr vorgenommen werden. (Drei AGB)
In der Praxis bedeutet dies, dass bei Vertragsabschluss im Dezember 2022 der Tarif erstmals im April 2023 erhöht werden kann, während bei einem Vertragsabschluss im Jänner 2023 der Tarif erstmals im April 2024 erhöht werden kann. Man spart sich somit die nächstjährige Grundgebühr-Anpassung von ca. 10%, denn ein Nachholen einer verpassten alten Preisanpassung ist nicht möglich.
Viele Weihnachtsangebote auch noch im Jänner anmeldbar

Übrigens gibt es keinen Grund zur Eile. Die aktuellen Weihnachtstarife sind bei A1 und Magenta werden auch Anfang Jänner noch erhältlich sein. Und auch wenn der Mobilfunkanbieter Drei noch keine Verlängerung seiner Aktion bekannt gegeben hat, zeigt die Erfahrung aus den letzten Jahren, dass eine Verlängerung des Aktionzeitraums bis Jänner 2023 wahrscheinlich ist:
- A1 Weihnachtsangebote: Gültig bei Neuanmeldung bis 6.2.2023
- Magenta Weihnachtsangebote: Gültig bei Neuanmeldung bis 9.1.2023
- Drei Weihnachtsangebote: Vorerst gültig bis Jahresende, Verlängerung wahrscheinlich
Alternative: Tarife ohne Wertanpassung vom Diskonter
Unabhängig davon empfiehlt es sich stets, vor Vertragsabschluss die Handytarife zu vergleichen. Bei vielen kleineren Mobilfunkanbietern (MVNO) oder Mobilfunkdiskonter gibt es Tarife ohne eine solche Wertsicherungsklausel mit automatischer Gebührenanpassung. So kann man die automatischen Gebührenerhöhungen schon von vorneherein vermeiden.